Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Kellerabteilen
Dreisam Kiosk – Kartäuserstraße 8, 79102 Freiburg im Breisgau
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter Dreisam Kiosk, Kartäuserstraße 8, 79102 Freiburg im Breisgau (im Folgenden „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter eines Kellerabteils (im Folgenden „Mieter“).
Mit Abschluss des Mietvertrags erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
2. Mietgegenstand / Übernahme
- Der Mieter mietet ein Kellerabteil zur Lagerung von Gegenständen.
- Das Abteil ist bei Übernahme im sauberen und mangelfreien Zustand.
- Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Das Gebäude ist weder beheizt noch klimatisiert.
3. Nutzung
- Zugang: Mo.–Sa. von 9:00–20:00 Uhr. Änderungen der Öffnungszeiten behält sich der Vermieter vor.
- Schloss: Der Mieter bringt sein eigenes Schloss an und trägt die Verantwortung für das sichere Verschließen.
- Zweck: Die Nutzung ist ausschließlich zur Lagerung erlaubt. Nicht erlaubt sind: Wohnzwecke, Werkstatt, Büro oder Geschäftsadresse.
- Verbotene Lagerung: Nicht eingelagert werden dürfen insbesondere:
• Lebensmittel, Pflanzen, Tiere oder sonstige Lebewesen
• Waffen, Munition, Sucht- und Rauschmittel
• Feuer- und explosionsgefährliche Stoffe
• Giftige, radioaktive, ätzende oder übelriechende Stoffe
• Abfälle, Sperrmüll, Sondermüll
• Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Pelze, Teppiche)
• nicht zugelassene oder abgemeldete Kraftfahrzeuge
• unrechtmäßig erlangte Gegenstände
- Verhalten: Müllablagerungen sind untersagt. Das gesamte Gebäude ist rauchfrei.
4. Veränderungen
- Befestigungen mit Dübeln, Schrauben oder Nägeln sind nicht gestattet.
- Der Abteilzustand darf nicht baulich verändert werden.
5. Untervermietung
Eine Untervermietung oder Übertragung von Rechten aus dem Mietvertrag ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
6. Zutritt und Sicherheit
- Der Zutritt ist nur während der Öffnungszeiten gestattet.
- Das Gebäude wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht; Zutrittsdaten können gespeichert werden.
- Der Vermieter darf Abteile bei Gefahr im Verzug oder behördlicher Anordnung jederzeit öffnen.
- Für Wartungs- oder Reparaturarbeiten wird der Mieter rechtzeitig vorab informiert und muss erforderliche Mitwirkung leisten.
7. Mängel und Haftung
- Schäden am Abteil sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
- Für Verlust oder Beschädigung der eingelagerten Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder von ihm beauftragte Personen verursacht werden, und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.
8. Versicherung
Die eingelagerten Gegenstände sind vom Vermieter nicht versichert. Der Mieter kann eine eigene Versicherung (z. B. Hausratversicherung) nutzen.
9. Mietzahlungen und Kaution
- Die Miete ist monatlich im Voraus fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
- Die Miete wird jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Der Einzug per SEPA-Lastschrift erfolgt ebenfalls zum 3. Werktag
- Der Mieter erteilt hierzu ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat.
- Beginnt das Mietverhältnis nicht am 1. eines Monats, so ist die Miete für den ersten Monat anteilig nach Kalendertagen zu entrichten. Die erste Abbuchung erfolgt per SEPA-Lastschrift innerhalb von drei Werktagen nach Beginn des Mietverhältnisses. Ab dem folgenden Monat wird die volle Monatsmiete zum regulären Fälligkeitstermin per SEPA-Lastschrift eingezogen.
- Rücklastschriftgebühren, die durch Verschulden des Mieters entstehen (z. B. mangelhafte Kontodeckung), trägt der Mieter.
- Die Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten ist spätestens bei Vertragsbeginn per Überweisung auf das vom Vermieter angegebene Konto zu zahlen. Eine Aufrechnung mit der Kaution gegen laufende Mieten ist ausgeschlossen.
- Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Räumung und Rückgabe per Überweisung.
10. Kündigung und Beendigung
- Das Mietverhältnis ist beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar.
- Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (Brief oder E-Mail).
- Bei Vertragsende ist das Abteil vollständig geräumt, unverschlossen und besenrein zu übergeben.
- Räumt der Mieter nicht fristgerecht, kann der Vermieter die Gegenstände auf Kosten des Mieters entfernen oder verwerten.
- Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter ist möglich bei:
• Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsmieten oder
• erheblichen Vertragsverstößen.
11. Vermieterpfandrecht
Der Vermieter hat ein gesetzliches Pfandrecht an den eingelagerten Gegenständen, solange offene Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.
12. Schlussbestimmungen
- Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist Freiburg, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Stand: 25. September 2025